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Vorsorgeregelung für das Alter

Für Fragen und Hilfetellung bei der konkreten Ausfertigung einer aktuellen und
auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmten
> VORSEVORGOLLMACHT
> PATIENTENVERFÜGUNG
> BANKVOLLMACHT
> BETREUUNGSVERFÜGUNG
> TESTAMENT
> HANDREICHUNG
für Angehörige und Bevollmächtigte steht der Stadtseniorenrat
als Ansprechpartner, auch für Nichtmitglieder , nach vorheriger telefonischerVerein-
barung eines Gesprächstermins unter der der Rufnummer 07161 73050 (Herr Geier)
in der Stadtbücherei kostenlos zu Verfügung. Ein Anrufbeantworter ist geschaltet.
Empfehlung: Vor 2011 abgefasste Vollmachten und Patientenvefügungen sollten Sie auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit in enem Sichttermin nach telefonischer Vereinbarung  kostenlos überprüfen lassen!
Die überarbeiteten Informationsmappen "Vorsogeregelungen für das Alter" und
"Handreichungen für Bevollmächtigte" können beim Bürger und Ordnungsamt                         der Stadt Eislingen im Rathaus ( EG.Zi. Nr: 0.09 und Zi. Nr: 0.11) und in derStadtbüch-       erei für 3,00 € erworben werden.Bitte beachten In der Stadtbücherei dürfen bis voraussichtlich  11. September 2020 wegen der "Corona-Krise" keine Beratungen mehr stattfinden! Dies ist zu Bedauern, zumal viele Interessenten ihre Altersvorsorge gerade jetzt bald geregelt haben möchten. Fortsetzung nächste Seite!