Vorsorgeregelungen für das Alter
Der Stadtseniorenrat berät Ratsuchende, auch Nichtmitglieder, kostenlos in Fragen der Altersvorsorge und bietet Hilfestellung bei der konkreten Ausfertigung einer aktuellen, auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmten
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Bankvollmacht
- Betreuungsverfügung
- Testament
- Handreichung für Angehörige und Bevollmächtigte
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Gesprächstermins unter Telefon 07161/73050 (Herr Geier) im Senioren-Teff „Im Löwen“, Eislingen, Bahnhofstr. 9.
Ein Anrufbeantworter ist geschaltet.
Auch werden ältere Dokumente einer Sichtprüfung bezüglich aktueller Bedürfnisse, Vollständigkeit und Rechtssicherheit unterzogen.
Im NOTFALL ist eine kurzfristige Terminabsprache orts- und zeitgerecht denkbar.
Vorsorgemappen
Die überarbeiteten Informationsmappen „Vorsorgeregelungen für das Alter“ und „Handreichungen für Bevollmächtigte“ können beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Eislingen (EG, Zi. Nr. 0.11 im Bürgerbüro) für 3,00 € erworben werden.
Patientenverfügung – Ergänzung
Die Coronakrise erfordert, die Patientenverfügung in der Position „künstliche Beatmung“ unbedingt um folgenden Wortlaut zu ergänzen:
- Im Falle meiner Erkrankung durch das Virus COVID-19 verlange ich die Durchführung einer künstlichen Beatmung, sofern dies aus medizinischer Sicht notwendig ist
- Sollte während der Behandlung ein Krankheitszustand eintreten, wie er in meiner Patientenverfügung (= PV) beschrieben ist, so soll meine PV wieder voll umfänglich gelten.
- Alle anderen Punkte in meiner PV behalten weiterhin voll ihre Gültigkeit.