Vorsorgeregelungen für das Alter
Der Stadtseniorenrat berät Ratsuchende, auch Nichtmitglieder, kostenlos in Fragen der Altersvorsorge und bietet Hilfestellung bei der konkreten Ausfertigung einer aktuellen, auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmten
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Bankvollmacht
- Betreuungsverfügung
- Testament
- Handreichung für Angehörige und Bevollmächtigte
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Gesprächstermins unter Telefon 07161/9872168 (Herr Mauz).
Auch werden ältere Dokumente einer Sichtprüfung bezüglich aktueller Bedürfnisse, Vollständigkeit und Rechtssicherheit unterzogen.
Vorsorgemappen
Die überarbeiteten Informationsmappen „Vorsorgeregelungen für das Alter“ und „Handreichungen für Bevollmächtigte“ können beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Eislingen (EG, Zi. Nr. 0.11 im Bürgerbüro) für 5,00 € erworben werden.
Patientenverfügung – Ergänzung
Die Coronakrise erfordert, die Patientenverfügung in der Position „künstliche Beatmung“ unbedingt um folgenden Wortlaut zu ergänzen:
- Im Falle meiner Erkrankung durch das Virus COVID-19 verlange ich die Durchführung einer künstlichen Beatmung, sofern dies aus medizinischer Sicht notwendig ist
- Sollte während der Behandlung ein Krankheitszustand eintreten, wie er in meiner Patientenverfügung (= PV) beschrieben ist, so soll meine PV wieder voll umfänglich gelten.
- Alle anderen Punkte in meiner PV behalten weiterhin voll ihre Gültigkeit.